Gettmann-Berger-Stiftung

Die Gettmann-Berger-Stiftung erweist sich in den letzten Jahren als ein immer wichtigeres Standbein der Maria-Ward-Schule. An dieser Stelle möchten wir einige wichtige Informationen zu unserer Schulstiftung geben.

Aufgabe einer Stiftung

Eine Stiftung verfügt über ein Vermögen, das in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen ist. Die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Das Stiftungsvermögen kann durch Zuwendungen aufgestockt werden, um damit die künftigen Erträge zu erhöhen. Diese Aufwendungen sind in besonderer Weise steuerbegünstigt und zählen nicht zu den üblichen gemeinnützigen Spenden. Unsere Schulstiftung die Gettmann-Berger-Stiftung

Gemäß §84 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes von Rheinland-Pfalz: eine „rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Landau“. Die Rechtsverhältnisse sind in der Stiftungssatzung geregelt. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht.

Die Stifterinnen

Frau Inge Berger unterrichtete 34 Jahre lang an der Maria-Ward-Schule Englisch und Französisch. Die Heimat, die sie hier fand, will sie weiteren Schülergenerationen erhalten und durch diese Stiftung die dazu notwendigen Mittel bereitstellen.

Frau Hedwig Gettmann besuchte bereits als Vorschülerin die Maria-Ward-Schule, der sie sich stets eng verbunden fühlt. Seit der Gründung im Jahre 1964 ist sie Mitglied im Bund der Förderer. Mit der Stiftung unterstützt sie nun auch das zweite Standbein der finanziellen Sicherung der Maria-Ward-Schule.

Zweck der Stiftung

ist die ideelle und materielle Unterstützung und Förderung der Maria-Ward-Schule. Dabei verfolgt sie insbesondere folgende Ziele:

  • Förderung der erzieherischen und unterrichtlichen Maßnahmen

  • Förderung der öffentlichen Unterstützung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit

  • Förderung des Zusammenwirkens von Schülerinnen, Eltern und Lehrern

  • Ergänzung und Erweiterung des Bildungsangebots der Schule

  • Aufbau und Ausbau von Schulpartnerschaften

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, zu denen der jeweilige Leiter der Maria-Ward-Schule und ein Vertreter der Realschule kraft Amtes zählen. Der Vorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und beschließt über die Verwendung der Erträge im Sinn der Stiftungssatzung. Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

Die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist anerkannt; Neueinlagen ins Stiftungsvermögen und Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Das Direktorat der Maria-Ward-Schule schickt Interessenten gerne die Satzung zu und erteilt weitere Auskünfte. Informationen geben auch die Mitglieder des Vorstandes Frau Dietrich, Frau Brummer, Frau Roth-Neuschild, Herr Hasslinger, und Herr Staudt.

Konkrete Projekte

Mit der GETTMANN-BERGER-STIFTUNG können Sie dauerhaft die Aktivitäten, Pläne und Projekte des Schullebens fördern. Durch Zuwendungen wird die Leistungsfähigkeit der schuleigenen Stiftung erhöht. Die Erträge des anwachsenden Stiftungsvermögens konnten in der Vergangenheit als Zuschüsse für z. B. folgende Projekte ausgegeben werden:

  • Astronomische Anlage
  • Digitalkamera
  • Beamer und Interaktive Whiteboards
  • Laptops
  • Möblierung des MSS-Bereichs
  • Digitales schwarzes Brett
  • Röntgengerät für Naturwissenschaften
  • Einrichtung des Fachraumes für DS
  • IT-Ausstattung der Computerräume
  • Inneneinrichtung Kapelle
  • Licht- und Tonanlage der Aula
  • Beamer für die Aula

Zuschuss für Schulplaner, Portfolioordner


Die Förderung und Unterstützung funktioniert nur als Solidargemeinschaft, daher unsere Bitte:
Helfen Sie mit!

gettmann-berger-stiftung@mws-landau.de

Da unsere Stiftung gemeinnützig ist, sind Ihre Zuwendungen selbstverständlich steuerlich absetzbar.

Anschrift und Bankverbindung

Maria-Ward-Schule
Gymnasium und Realschule
Cornichonstr. 1
76829 Landau
Telefon: (06341) 92300
Fax: (06341) 923030
E-Mail: schule@mws-landau.de
Bankverbindung:
HypoVereinsbank Landau
IBAN: DE 09 54520194 6590 2372 38
VR Bank Südpfalz
IBAN: DE 23 5486 2500 0000 7803 67

Kurzbeschreibung der Stiftung

Unsere Stiftung, eine „rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Landau“, verfügt über ein Vermögen, das in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen ist. Die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden (Stiftungssatzung vom 28.04.1995). Das Stiftungsvermögen kann durch Zuwen dungen aufgestockt werden, um damit die künftigen Erträge zu erhöhen. Diese Aufwendungen sind in besonderer Weise steuerbegünstigt und zählen nicht zu den üblichen gemeinnützigen Spenden.

Die Stifterinnen

Frau Inge Berger unterrichtete 34 Jahre lang an der Maria-Ward-Schule Englisch und Französisch. Die Heimat, die sie hier fand, wollte sie weiteren Schülergenerationen erhalten und durch diese Stiftung die dazu notwendigen Mittel bereitstellen.

Frau Hedwig Gettmann besuchte bereits als Vorschülerin die Maria-Ward-Schule, der sie sich stets eng verbunden fühlte. Neben ihrer Mitgliedschaft im Bund der Förderer unterstützte sie großzügig das zweite Standbein der Maria-Ward-Schule.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, zu denen der jeweilige Leiter bzw. die Leiterin der Maria-Ward-Schule und ein Vertreter der Realschule kraft Amtes zählen. Der Vorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und beschließt über die Verwendung der Erträge im Sinn der Stiftungssatzung.

Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

Zweck der Stiftung

ist die ideelle und materielle Unterstützung und Förderung der Maria-Ward-Schule. Dabei verfolgt sie insbesondere folgende Ziele:

• Förderung der erzieherischen und unterrichtlichen Maßnahmen
• Förderung der öffentlichen Unterstützung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
• Förderung des Zusammenwirkens von Schülerinnen, Eltern und Lehrern
• Ergänzung und Erweiterung des Bildungsangebots der Schule
• Aufbau und Ausbau von Schulpartnerschaften
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