
Gettmann-Berger-Stiftung
Was ist die Gettmann-Berger-Stiftung
Die Gettmann-Berger-Stiftung ist ein wichtiges Standbein der Maria-Ward-Schule. An dieser Stelle möchten wir einige wichtige Informationen zu unserer Schulstiftung geben:
Kurzbeschreibung der Stiftung
Unsere Stiftung ist eine „rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Landau“. Sie verfügt über ein Vermögen, das in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen ist. Die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden (Stiftungssatzung vom 28.04.1995). Das Stiftungsvermögen kann durch Zuwendungen aufgestockt werden, um damit die künftigen Erträge zu erhöhen. Diese Aufwendungen sind in besonderer Weise steuerbegünstigt und zählen nicht zu den üblichen gemeinnützigen Spenden. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht.
Zweck der Stiftung
ist die ideelle und materielle Unterstützung und Förderung der Maria-Ward-Schule. Dabei verfolgt sie insbesondere folgende Ziele (Auszug aus der Satzung):
- Förderung der erzieherischen und unterrichtlichen Maßnahmen
- Förderung der öffentlichen Unterstützung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
- Förderung des Zusammenwirkens von Schülerinnen, Eltern und Lehrern
- Ergänzung und Erweiterung des Bildungsangebots der Schule
- Aufbau und Ausbau von Schulpartnerschaften
Die Stifterinnen
Frau Inge Berger unterrichtete 34 Jahre lang an der Maria-Ward-Schule Englisch und Französisch. Die Heimat, die sie hier fand, wollte sie weiteren Schülergenerationen erhalten und durch Gründung dieser Stiftung die dazu notwendigen Mittel bereitstellen.
Frau Hedwig Gettmann besuchte bereits als Vorschülerin die Maria-Ward-Schule, der sie sich stets eng verbunden fühlte. Seit der Gründung im Jahre 1964 war sie Mitglied im Bund der Förderer. Mit der Einrichtung der Stiftung unterstützt sie nun auch dauerhaft ihre geliebte Schule.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, zu denen die/der jeweilige/jeweilige Leiterin/Leiter der Maria-Ward-Schule und eine/ein Vertreterin/Vertreter der Realschule kraft Amtes zählen. Der Vorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und beschließt über die Verwendung der Erträge im Sinn der Stiftungssatzung. Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist anerkannt; Neueinlagen ins Stiftungsvermögen und Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Das Direktorat der Maria-Ward-Schule schickt Interessenten gerne die Satzung zu und erteilt weitere Auskünfte. Informationen geben auch die Mitglieder des Vorstandes Frau Dietrich, Frau Brummer, Frau Roth-Neuschild, Herr Hasslinger, und ein Mitglied unserer Realschule.