Freitag, 10. September 2021
Neuerungen als Folge der 26. Corona-Bekämpfungsordnung RLP
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen,
wie in allen Bereichen wird ab dem 13. September 2021 in Rheinland-Pfalz die Gefährdungslage durch Corona mit Hilfe eines dreistufigen Warnsystems bestimmt.
Für die Maskenpflicht an Schulen ergeben sich folgende Neuerungen:
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine der drei Warnstufen erreicht, gelten folgende Regeln für das Tragen der Maske:
| gesamtes Schulgebäude | am Platz im Klassenzimmer | im Freien |
Warnstufe 1 | Maskenpflicht | keine Maskenpflicht | keine Maskenpflicht |
Warnstufe 2 | Maskenpflicht | Maskenpflicht | keine Maskenpflicht |
Warnstufe 3 | Maskenpflicht | Maskenpflicht | keine Maskenpflicht |
Welche Warnstufe ein Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt erreicht, kann spätestens ab dem 13. September 2021 auf der https://add.rlp.de/de/corona-schulen/ abgerufen werden. Für Montag wird für ganz Rheinland-Pfalz von der Warnstufe 1 ausgegangen.
Nähere Informationen können Sie dem Hygieneplan entnehmen.
Die Regelungen für den Sport- und Musikunterricht wurden verändert. Diese orientieren sich ebenfalls an den drei Warnstufen.
Die Testpflicht an Schulen wird in der schon durchgeführten Form weitergeführt.
Auch die Quarantäneregeln bei Auftreten eines positiven Falles wurden verändert. Nur noch positiv getestete Schülerinnen/Kolleginnen oder Kollegen gehen in Quarantäne, nicht mehr – wie bisher - Mitschülerinnen aus den entsprechenden Lerngruppen. Stattdessen werden die Schülerinnen in den betroffenen Lerngruppen an den darauf folgenden fünf Tagen getestet. Das zuständige Gesundheitsamt legt diese Gruppen fest.
Herzliche Grüße
Eure Schulleitung