Die Maskenpflicht während des Unterrichts und im Schulgebäude entfällt. Auf freiwilliger Basis kann weiterhin die Maske getragen werden.
2. Testpflicht an Schulen:
Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen.
Dies gilt auch für die nichtgeimpften und nichtgenesenen Schülerinnen.
Bis zum 29. April werden Schülerinnen und Personal unabhängig vom jeweiligen Immunstatus (geimpft, genesen) zwei Tests pro Woche zur anlasslosen, freiwilligen Testung zur Verfügung gestellt.
Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe werden bis zum 29. April 2022 fortgeführt.
3. Regelungen für die Absonderung und Quarantäne
Für eine infizierte Person (Schülerin, Lehrkraft) besteht die Verpflichtung zur Absonderung.
Für alle anderen Personen in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe besteht die Verpflichtung zur fünftägigen anlassbezogenen Testung.
Diese Informationen können Sie wie folgt nachlesen:
Landau, 30. April 2022
Schulleitung der MWS